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Allgemeine
Verkaufsbedingungen
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1.
Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Verkaufsgeschäfte sowie Reparaturaufträge
gelten die nachfolgenden Bedingungen. Diese finden auch
auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden
sind. Die Auslieferung unserer Erzeugnisse bedeutet in
keinem Fall eine Anerkennung eventueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Abnehmers. Abweichende Bedingungen des Abnehmers sind
für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich
anerkannt haben.
2.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie
werden erst mit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Auftragsbestätigung verbindlich. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, ebenso für
Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten.
3.
Preise
Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten
Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die
Preise verstehen sich rein netto (exkl. Verpackung, Fracht,
Porto und Versicherungskosten). Soweit nichts anderes
angegeben wird, bleiben die in den Angeboten enthaltenen
Preise 3 Monate ab Angebotsdatum verbindlich.
4.
Lieferungs- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
worden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die
Lieferungwesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hierzu gehören auch nach Vertragsschluß eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel,
Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.,
auch wenn sie bei einem unserer Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall
sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder gänzlich bzw.
bezüglich des noch nicht erfüllten Teils teilweise vom
Vertrag zurücktreten. Wenn die Behinderung länger als
3 Monate dauert, ist auch der Abnehmer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu ertreten haben oder uns Verzug
befinden, hat der Abnehmer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 1% vom Lieferwert für jede vollendete Woche
des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens zu 5% vom Werte
der Gesamtlieferung bzw. des nichtlieferbaren Teils der
Gesamtlieferung. Voraussetzung für diese Verzugsentschädigung
ist, daß der Abnehmer einen ihm entstandenen Verzugsschaden
mindestens in Höhe der Entschädigung nachweist. Über die
Verzugsentschädigung hinaus sind wir zu keinen weitergehenden
Schadensersatzleistungen verpflichtet. Zu Teillieferungen
und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
5.
Gefahrübergang
Bei Lieferung geht die Gefahr - unabhängig vom Datum der
Rechnungsstellung - auf den Abnehmer über, sobald die
Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen
hat. Auf Wunsch des Abnehmers wird auf dessen Kosten unsere
Sendung gegen Diebstahls-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden
sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
6.
Gewährleistung
Sowohl für mechanische als auch für elektronische Teile
beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Lieferdatum. Jegliche Gewährleistung entfällt
jedoch, wenn unsere Betriebs und Wartungsanweisungen nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder
Teile unserer Geräte gegen solche Teile ausgewechselt
werden, die nicht den Orginalspezifikationen entsprechen;
das gleiche gilt bei unsachgemäßer Behandlung der Geräte.
Der Abnehmer verpflichtet sich, uns von jeglichen Schadensersatzansprüchen
freizustellen, die Dritten uns gegenüber sowohl aufgrund
der Inbetriebnahme des Gerätes als auch im Zusammenhang
mit der Benutzung der Geräte erwachsen können. Die Produkte
sind beim Empfang vom Abnehmer unverzüglich und fachmännisch
zu untersuchen. Der Abnehmer muß unserer Kundendienstleistung
erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht erkennbar werden, hat uns der Abnehmer
unverzüglich spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die aufgrund
natürlichen Verschleißes des Gerätes auftreten, unterliegen
nicht der Gewährleistung. Der Abnehmer hat bei Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen nachzuweisen, daß Mängel
nicht durch Umstände verursacht wurden, die in seinem
Gefahrenbereich liegen (beispielsweise Transportschäden,
unsachgemäße Bedienung). Weitere Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer
Schäden, sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung
nach angemessener Frist fehl, kann der Abnehmer nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrags verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen
uns stehen nur dem unmittelbaren Abnehmer zu und sind
nicht abtretbar.
7.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt
die gelieferte Ware unser Eigentum. Die Weiterveräußerung
des Gerätes ist dem Abnehmer gestattet, falls er sich
nicht mit seinen Vertragspflichten in Verzug befindet.
Wird die Ware weiterveräußert, bevor der Kaufpreis vollständig
bezahlt ist, tritt der Abnehmer hiermit unwiderruflich
die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund
zustehenden Forderungen sowie seinen Anspruch auf Herausgabe
aufgrund vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherungshalber
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Bei
Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Abnehmer
auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers
- insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, entweder
die Herausgabe der gelieferten Geräte zu fordern oder
die uns vorstehend abgetretenen Herausgabeansprüche des
Abnehmers gegen die Dritten geltend zu machen.
8.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden
Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von
den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite fällig, mindestens jedoch 9% p.a..
Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen und außer-gerichtlichen
Vergleichsverfahren, Konkurs oder Zahlungsverzug (§ 284
BGB) und bei gerichtlicher Beitreibung der Rechnungsforderung
in Wegfall. Der Abnehmer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
9.Anwendbares
Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilnichtigkeit
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Abnehmer
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs-
und Zahlungsort ist München. Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig
- München. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen
und haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch
eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende
Regelung zu ersetzen.
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